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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG

1. Klettern

§ 1 Teilnahmevoraussetzungen

Es dürfen nur Personen mit gültiger Eintrittskarte teilnehmen. Voraussetzung für den Zutritt zum Hochseilgarten ist, dass der Teilnehmer weder an einer Krankheit, noch an einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, die eine Gefahr für ihn selbst oder Dritte darstellen kann. Personen mit Einschränkungen können jedoch auf eigene Gefahr teilnehmen, sofern das Sicherheitspersonal in Kenntnis gesetzt ist. Für besondere Risiken im Zusammenhang mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Schwangerschaft ist der betreffende Teilnehmer ausschließlich selbst verantwortlich. Vor Betreten des Hochseilgartens muss jeder Teilnehmer die Benutzerregeln (Download von unserer Homepage oder vor Ort als Kopie) aufmerksam durchlesen. Mit den Angaben zu seiner Person und seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die Benutzerregeln zur Kenntnis genommen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt. Minderjährige Teilnehmer dürfen den Hochseilgarten nur mit Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten betreten. Personen die unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Hochseilgarten zu betreten.

 

§ 2 Sicherheit

Vor dem Begehen des Hochseilgartens hat jeder Teilnehmer an der Sicherheitseinweisung teilzunehmen. Die Begehung und Nutzung des Hochseilgartens einschließlich der Anwendung der Sicherungstechnik erfolgt dann vollständig in eigener Verantwortlichkeit. Jeder Teilnehmer ist ferner verpflichtet, die Benutzerregeln gründlich durchzulesen und anzuerkennen.

 

§ 3 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber des Hochseilgartens haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Minderjährige oder in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkte Teilnehmer haften ihre gesetzlichen Vertreter. Für sie muss vor Beginn des Kletterns eine schriftliche Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter vorgelegt werden.

 

§ 4 Ausrüstung

Jedem Teilnehmer wird eine moderne Sicherheitsausrüstung zur Verfügung gestellt. Diese Ausrüstung ist Eigentum des Hochseilgartens und ist nicht auf andere Personen übertragbar. Der Teilnehmer trägt für diese Gegenstände die Sorgfaltspflicht. Beschädigungen oder Auffälligkeiten müssen direkt dem Sicherheitspersonal gemeldet werden. Die ausgegebene Sicherheitsausrüstung ist ausschließlich nach Anweisung des Personals zu verwenden.

 

§ 5 Höhere Gewalt

Wird das Klettern infolge höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, sind Guides berechtigt über den Abbruch zu entscheiden. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, gleich aus welchen Gründen, nicht in Anspruch, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.

 

§ 6 Zahlung

Mit der Buchungsbestätigung wird bei Kletterveranstaltungen bzw. Teamtrainings/Teamchallenges eine Anzahlung von 50% der Teilnahmegebühren fällig. Die Restzahlung ist vor Beginn der Veranstaltung fällig. Sollte zum vereinbarten Zeitpunkt die restliche Zahlung nicht erfolgt sein, sind wir berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen. Teilnehmer ohne vorherige Anmeldung zahlen die Gebühren vor Ort. Gutscheine haben eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Ausstellungsdatum.

 

§ 7 Rücktritt

Bei Stornierungen vor dem schriftlich bestätigten Teilnahmetermin fallen folgende Kosten von der vereinbarten Teilnahmegebühr an: Mindestens 30 Tage: keine Kosten; Mindestens 14 Tage: 50%; Mindestens 7 Tage: 80% oder bei nicht erscheinen 100%. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Stornierungsschreibens.

 

§ 8 Anordnungen der Guides

Den Anordnungen der Guides ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung der Anordnung eines Guides oder bei nachhaltigen Störungen des Ablaufs ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer oder gegebenenfalls auch eine ganze Gruppe mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises.

 

§ 9 Verschiebung von vereinbarten Terminen

Der Betreiber des Hochseilgartens ist berechtigt, auch kurzfristig (z.B. bei starkem Regen, Hagel, Sturm, Gewitter, usw.) den vereinbarten Termin zu verschieben. Der Kunde wird hierüber so früh wie möglich informiert. Ein Rücktritt aus diesem Grund ist nicht zulässig.

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

2. Events

§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG (nachfolgend: Veranstalter) und dem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde).

2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als der Veranstalter ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

§ 2 Vertragsabschluss / Leistungsumfang

Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht anders vereinbart sehen wir uns 14 Tage an unsere Preise gebunden. Annahmeerklärungen und Bestellungen der Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Annahme des individuellen Angebots durch schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung des Interessenten oder durch schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung des angenommenen Angebots durch die Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG. Dasselbe gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabsprachen

1. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch den Veranstalter und mit dem dort bezeichneten Leistungsumfang zustande. Bei Rücktritt des Kunden ist die Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG berechtigt die vereinbarte Anzahlung in Rechnung zu stellen.

2. Nicht in dem jeweiligen Leistungsumfang beinhalteter Speise- und Getränkeverzehr wird nach Ende der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

3. Die Auftragsbestätigung bezieht sich auf die vom Kunden angegebene und bestätigte Teilnehmerzahl. Korrekturen der Teilnehmerzahl sind bis zum 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn zu tätigen. Änderungen, die eine Minderung der Teilnehmerzahl betreffen, können ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstalter nicht mehr berücksichtigt werden. Anfallende Kosten bei Teilnehmeränderungen gehen zu Lasten des Kunden.

4. Soweit Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG Verträge mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und in Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Zelten, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie Bereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Musikern, Künstlern und Zulieferern. Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG haftet nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

5. Sind Anmeldungen für die Veranstaltung erforderlich oder Genehmigungen bei öffentlichen Stellen einzuholen, obliegt dies der Verantwortung des Kunden, wenn dies nicht schriftlich anders vereinbart wurde.

 

§3 Einsatz von Künstlern

Der Kunde hat für den störungsfreien Einsatz und die Sicherheit der Künstler auf eigene Kosten zu sorgen.   Ereignisse, die die Aufführung hindern oder den Abbruch der Aufführung zur Folge haben und nicht auf Verschulden des Künstlers oder Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG zurückzuführen sind wie Tumulte, Massendrang, unzureichende Sicherung o.ä. entbinden nicht von der vollen Zahlungspflicht und berechtigen Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG zum Schadenersatz.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten für die Leistungen die in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Preise.

2. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung wie folgt sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig:

– Soweit nicht anders vereinbart, ist der Veranstalter berechtigt zur Deckung von Vorableistungen und Gebühren eine Abschlagszahlung bis zu 50% des unverbindlichen Kostenvoranschlags bei Auftragserteilung zu verlangen.

– Restbetrag spätestens 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn.

3. Erfolgt der Vertragsabschluss und die Rechnungsstellung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn, so ist die Vergütung sofort und ohne jeglichen Abzug im Voraus fällig.

 

§5 Rücktritt

1. Der Kunde kann von dem Vertrag vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt ist in Schriftform zu erklären und wird mit Zugang beim Veranstalter wirksam.

2. Abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:

44 – 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % des Veranstaltungspreises.

20 – 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Veranstaltungspreises.

ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Veranstaltungspreises .

ab 48 Stunden vor der Veranstaltung 100 % des Veranstaltungspreises.

 

§ 6 Haftungsausschluss

1. Für etwaige Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet der Veranstalter nur dann, wenn diese von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weiter gehende Haftungen sind ausgeschlossen. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilen wir unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen die vereinbarten Inhalte des Vertrages nur unwesentlich berührt werden, steht auf Grund der Abweichung kein Minderungs- oder Kündigungsrecht zu, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG ist in Abstimmung mit dem Kunden berechtigt Teile des Veranstaltungsablaufs in Abweichung der Leistungsbeschreibung zu verändern. Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung im Sinne der Aufsichtspflicht. Die Benutzung der Geräte geschieht auf eigene Gefahr. Eine verkehrsbedingte Verspätung, die nicht auf Verschulden des Veranstalters zurückzuführen ist, ermöglicht dem Kunden keine Schadensersatzansprüche bzw. keine Minderungen. Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko. Kann die vertragliche Leistung durch Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG oder von Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG Beauftragten in Folge von Krankheit oder Höherer Gewalt nicht erbracht werden, entfallen alle Ansprüche aus dem geschlossenen Vertrag. Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG wird den Hinderungsgrund dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen und bemüht sich um entsprechenden Ersatz. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung, wenn von ihm getroffene Zusagen z.B. Bereitstellung von Hilfskräften, Parkplätzen, Stromversorgung, Zufahrtsberechtigungen/ -wege, etc. oder andere ihm obliegende Pflichten nicht einhält und dadurch eine Vertragserfüllung seitens Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG erst durch Mehraufwand bzw. verspätet bzw. gänzlich unmöglich macht. Für Schäden, die durch unsere Geräte entstanden sind, können wir nicht haftbar gemacht werden, wenn dies auf unsachgemäße Handhabung durch den Kunden zurückzuführen ist. Für Flurschäden durch Fahrzeuge, Wettereinflüsse oder Aufbauten am zugewiesenen Veranstaltungsort haften wir nicht.

 

§ 7 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet bei Beschädigung des Eigentums der Firma Faktor 4 Hochseilgarten GmbH & Co. KG  (bewegliche und nichtbewegliche Güter) nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 8 Schriftform

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen durch den Veranstalter. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Veranstalter bestätigt werden.

2. Etwaige getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

§ 9 Erfüllungsort/ Gerichtsstand / anwendbares Recht

1. Erfüllungsort ist das Frankenturm-Areal, Am Sportpark 5, 97246 Eibelstadt.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist das für den Firmensitz des Veranstalters zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand.

3. Der gleiche Gerichtsstand wie in 2. gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

4. Es gilt Deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

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